Unser Wert für Sie
- Ich selbst arbeite als Freiberuflerin und bin betriebs- sowie berufshaftpflichtversichert
- Unsere Kooperationspartnerinnen selbstverständlich ebenso
- Unsere Leistungen werden stets zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet
- Unser Kennenlerngespräch (ca 60 Min.) ist selbstverständlich kostenfrei
- Die Einsatzzeiten werden individuell vereinbart. Eine Beauftragung ist einmalig, sporadisch, vorübergehend oder regelmäßig möglich - ganz wie Sie es wünschen
- Die Preisgestaltung für unsere Leistungen erfolgt im Sinne unser Kunden durch
Stundenpreise, Pauschalpreise, Gruppenpreise oder individuelle Absprachen
- Stundenpreis je 60 Minuten je nach geleisteter Tätigkeit und Volumen
- Abrechnung erfolgt ab einer Stunde im 30 Minuten -Takt
- Rechnungsstellung bei einmaligen Leistungen: Sofort
- Rechnungsstellung bei wiederkehrenden Leistungen: Monatlich, zum Ende des Monats, ohne Abzüge innerhalb von 3 Werktagen zu begleichen
- Bei Wochenenden und Feiertagen berechnen wir auf unseren Stundensatz 20 % Aufschlag
- Eine Übernahme der Kosten durch Pflegekassen ist in vielen Fällen möglich. Anderenfalls sind derartige Auslagen in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar
- Es können Zusatzkosten entstehen für den Begleitservice z.B. für Eintritt, Restaurant, Besuch für kulturelle Veranstaltungen, Flüge oder Unterbringungskosten
- An-und Abfahrten: Kilometerpauschale von 0,50 Cent pro gefahrenen Kilometer
- Begleitfahrten: je nach Aufwand
- Auslagen-Abrechnung nach Absprache und auf Wunsch des Kunden möglich
- Gern erstellen wir Ihnen persönlich ein individuelles Angebot mit einmaligen oder wiederkehrenden Leistungen aus meinem umfangreichen Angebot
- Alle Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und zuverlässig erfüllt
- Leistungen werden dokumentiert
- Unser Einsatzgebiet befindet sich in Stuttgart und Umgebung - auch Urlaubsbegleitung ins Ausland möglich
- Ein harmonisches Miteinander erfordert Vertrauen. Diskretion und Seriösität ist für uns und mich eine Selbstverständlichkeit
Hinweis:
Unsere Aufwendungen sind als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer bis zu einer bestimmten Summe im Jahr absetzbar (§35 Einkommenssteuergesetz). Bitte nutzen Sie unsere Beratung und die von uns erhaltenen Rechnungen, sowie Ihre Überweisungsquittung (z. B. Durchschlag der Überweisung), diese gilt als Beleg für Ihre Steuerberechnung.
Für den Fall, dass Sie als zu pflegende Person keine Steuern zahlen und die Pflege durch Angehörige organisiert wird, können die Angehörigen von den Steuervorteilen profitieren. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.
"Heute ist die gute alte Zeit von morgen"
A.Valentin